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BWR: Finanzwirtschaft - Offene und stille Selbstfinanzierung
28.04.2007, 13:35
Offene Selbstfinanzierung
Wenn man den Gewinnvortrag (GW) oder den Jahresüberschuss (JÜ) ausrechnen will/muss geht das mit folgendem Schema:
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Erlöse - Aufwendungen)
+ Gewinnvortrag des Vorjahres oder
(- Verlustvortrag des Vorjahres)
+ Entnahmen aus Gewinnrücklagen: (wenn vorhanden)
-> aus der gesetzlichen Rücklage (ges. RL)
-> aus anderen Gewinnrücklagen (GRL)
- Einstellugen in Gewinnrücklagen: (wenn vorhanden)
-> in die gesetzliche Rücklage
-> in andere Gewinnrücklagen
= Bilanzgewinn/Bilanzverlust
- Dividende
= Gewinnvortrag/Verlustvortrag (neu)
Die gesetzlich erzwungene Selbstfinanzierung (SF), ist der Betrag "Einstellung in Gewinnrücklagen -> in die gesetzliche Rücklage
Die freiwillig veranlasste SF errechnet sich folgendermaßen:
Einstellung in GRL -> in andere GRL
+Gewinnvortrag (neu)
-Gewinnvortrag (alt)
Die gesamte offene SF wird mit folgendem Schema berechnet:
Einstellung in GRL -> in die ges. RL
+Einstellung in GRL -> in andere GRL
-Gewinnvortrag (alt)
+Gewinnvortrag (neu)
Sollte ein Verlustvortrag gegeben sind, wird dieser natürlich addiert bzw. subtrahiert. Das gilt auch für die freiwillig veranlasste SF.